- Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
- Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Die festgesetzten Beträge werden bis zum 31.März des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
Der Beitrag kann im Rahmen der Mitgliederversammlung beim Schatzmeister entrichtet werden oder auf das Konto des Vereins eingezahlt werden.
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Zahlungserinnerung.
Fördermitglieder können ihren Beitrag als Geld-, Sach- oder Arbeitsleistung erbringen.
- Beiträge
Beitragsmitgliedsform | Beitragshöhe |
Kinder unter 14 Jahre | Frei |
Jugendliche 14 bis 18 Jahre | 10.00 € |
Erwachsenen über 18 Jahre | 30,00 € |
Fördermitglieder | Geld, Sachspenden, Arbeitsleistungen |
Ermäßigter Beitrag Senioren ab 70 Jahre | 15,00 € |
Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. eines Jahres, erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach der Datenschutz-Grundverordnung- DSGVO gespeichert. Die Speicherung erfolgt durch Führung der Beitragskartei.
Kontoinhaber: Kulturkreis Gemeinde Passow e.V.
Bank: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
IBAN: DE22 1405 2000 1600 0828 62
Verwendungszweck:
Beitrag 2022 + Name, Vorname o. Spende + Name, Vorname oder Spende + Firma/Unternehmen
- Gültigkeit
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 08.11.2019 beschlossen und ist bis auf weiteres gültig.
Die Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsvorschläge in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung zu bringen.
Beitrittserklärung
Im folgenden Link finden Sie das Formular. Bitte wg. der Originalunterschrift in den Postkasten an der Vereinsadresse oder an jedes Vorstandsmitglied übergeben.